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Hier wird Ihnen ein Zu­gang zu an­de­ren be­hörd­li­chen Internet-​Seiten zur Ver­fü­gung ge­stellt. Ein An­spruch auf Voll­stän­dig­keit be­steht nicht.

Soll­ten Sie auf In­hal­te sto­ßen, die den ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen nicht ent­spre­chen bzw. et­wa­ige Links vor­fin­den, wel­che nicht kor­rekt ver­küpft sind, wer­den Sie ge­be­ten, sich mit dem Amts­ge­richt Eis­le­ben in Ver­bin­dung zu set­zen. Es wird um­ge­hend das Er­for­der­li­che ver­an­lasst.